Biete Weiterbildung, zahle gut!
Sehr geehrte Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer,
Sie möchten sich bei uns zu einem Fortbildungskurs anmelden und nutzen einen Bildungsscheck des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Gewährung des Zuschusses ist an die genaue Einhaltung der formalen Vorschriften des Landes gebunden!
Insbesondere gilt:
- Ihre Anmeldung bei uns darf nicht vor dem Ausstellungsdatum des Bildungsschecks liegen.
- Ihr Anteil an der Kursgebühr darf nicht vor dem Ausstellungstermin des Bildungsschecks an uns gezahlt werden. (Sollten Sie eine Zahlungserinnerung erhalten, setzen Sie sich bitte mit unserem Sekretariat unter der Rufnummer 040 / 23 27 05 in Verbindung, bevor Sie eine Zahlung leisten.)
Bildungsprämien
Informationen erhalten Sie unter http://www.bildungspraemie.info
Bildungsurlaub
Unsere Kurse sind größtenteils bildungsurlaubsanerkannt. Die Beantragung
muss mindestens 10 Wochen vor Kursbeginn erfolgen.
Auf Wunsch beantragen wir diesen gern für Sie. Sprechen Sie uns an!
Fortbildungspunkte
Nach § 125 Abs. 1 SGB V erhalten Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, sowie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten die vorgegeben Fortbildungspunkte bei den meisten unserer Seminare.
Diese sind bei den jeweiligen Kursthemen in unserem Kursangebot markiert.
Bundesministerium
Weiterbildungsförderung für Physiotherapeuten auch vom Bundesministerium unter Begabtenförderung in Studium und Beruf
Informationen der Stiftung Warentest zur Weiterbildungsfinanzierung
Informationen erhalten Sie bei Stiftung Warentest.