Kurse zur gesonderten Abrechnung mit den Krankenkassen
Die Zertifikatspositionen wurden 1996 in die Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände zur Zulassungserweiterung für besondere Maßnahmen der physikalischen Therapie überführt. Diese Empfehlungen hatten zum Ziel, eine einheitliche Anwendung der Zulassungsbedingungen sicherzustellen sowie eine qualitätsgesicherte, dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen mit Heilmitteln zu gewährleisten. Im Sinne der Qualitätssicherung des § 70 Abs. 1 SGB V dürfen diese Maßnahmen nur von entsprechend weitergebildeten Leistungserbringern durchgeführt und abgerechnet werden, denn zu deren Ausführung und Abrechnung qualifiziert die gesetzlich geregelte Berufsausbildung zum Physiotherapeuten ausreichend.
Zertifikatskurse sind:
- Propriozeptive Neuromuskuläre Facilitation (PNF)
- Manuelle Therapie Das Maitland® Konzept
- Manuelle Therapie - Integrativ
- IAOM - Orthopädische Medizin/Manuelle Therapie (OM/MT)
- Manuelle Lymphdrainage
- Krankengymnastik nach Bobath
- Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät)
Die für Physiotherapeuten angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen schließen in der Regel mit einer Prüfung ab und führen zu einer Höherqualifizierung und der Möglichkeit der Abrechnung mit den Krankenkassen.
Die Prüfung der Weiterbildungsträger, Weiterbildungsstätten und Fachlehrer im Bereich der besonderen Maßnahmen der Physiotherapie liegt in der Verantwortung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).